Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für abhängig beschäftigte Apothekerinnen und Apotheker

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für abhängig beschäftigte Apothekerinnen und Apotheker   Apothekerinnen und Apotheker sind dann von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu befreien, soweit eine berufsspezifische Tätigkeit vorliegt. Insoweit erfolgt die Prüfung tätigkeits- und nicht personenbezogen. Bei den jeweiligen Antragstellern muss die berufsspezifische Tätigkeit als Apotheker auch in der abhängigen Beschäftigung vorliegen. Daraus ergibt sich, […]

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