Zur Scheinselbstständigkeit von Bilanzbuchhalterin

Zur Scheinselbstständigkeit von Bilanzbuchhalterin In einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg wurde bei einer Bilanzbuchhalterin/Lohnbuchhalterin von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, als unter anderem folgende Kriterien vorlagen: Sie hatte kein Weisungsrecht, trug ein Unternehmerrisiko, es wurde kein Mindesteinkommen garantiert. Darüber hinaus hatte Sie noch weitere Auftraggeber, keinen bezahlten Urlaub und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Der Einsatz von […]

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