Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für Widerruf der Approbation

Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für Widerruf der Approbation   Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.09.2017 – Aktenzeichen 1 BvR 1657/17 – festgestellt, dass § 5 Absatz 2 BÄO i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO den Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz gesetzlicher Ermächtigungen der Exekutive zur Vorname von Verwaltungsakten entspricht. Der Begriff der Unwürdigkeit […]

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