Entziehung der Zulassung wegen nicht Ausübung der ver-tragsärztlichen Tätigkeit (dgl. § 95 Abs. 6 SGB V und Art. 12 GG)

 

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 10.05.2017 unter Aktenzeichen B 6 KA 8/17 kann die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 Abs. 6 SGB V auch in unterversorgten Gebieten erfolgen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Die Regelung sei verfassungskonform im Sinne des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG. Es läge keine Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit vor.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911/ 50 49 22-0 oder per E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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