Auf unsere Expertise können Sie zählen! Auf unsere Expertise können Sie zählen!

Kanzlei für Medizinrecht und Sozialrecht

 

In der Kanzlei Robert Raab unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Raab persönlich, schließlich kommt es im Rechtsstreit auf Know-how, Details und Erfahrungswerte an. Ein Fachanwalt kann daraus für Sie als Mandant oft den entscheidenden Vorteil generieren.

 

Robert Raab – Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht

Rechtsanwalt Robert Raab ist seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht und seit 1998 Fachanwalt für Sozialrecht. Mit den juristischen Besonderheiten und den oft detaillierten Fragestellungen in diesen Bereichen ist er seit über 30 Jahren bestens vertraut und kann Ihnen mit Sachkunde und Empathie den Weg zum Prozesserfolg ebnen.

 

Spezialisierung und Erfahrung

Juristische Fachgebiete lassen sich in der Regel nicht isoliert betrachten. Wechselwirkungen zu angrenzenden Gebieten sind oft gegeben. Wir kennen die Zusammenhänge und beraten Sie umfassend, z.B. auch im Arbeitsrecht, das oft in Verbindung mit Fragen des Medizin- und Sozialrechts steht.

 

Was zeichnet einen Fachanwalt aus?

Der Titel Fachanwalt erfordert eine anspruchsvolle Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer. Die Fachanwaltsverordnung (insbesondere §14b und §11) regeln dabei detailliert die nachzuweisenden Kenntnisse.

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