Ihr Rechtsanwalt für Patientenrecht

 

Als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind Sie doppelt belastet: Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung und eine mögliche juristischen Auseinandersetzung.

Deshalb sollten Sie als Laie unbedingt den Rat und die Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht einholen. Im Patientenrecht und im Arzthaftungsrecht kann Ihnen der Fachanwalt helfen, damit Sie Ihr Recht bekommen.

Mit meiner mehr als dreißigjährigen Erfahrung, davon über fünfzehn Jahre als Fachanwalt, setze ich mich persönlich für Ihr Recht ein!

Wann liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?

Jeder Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten ist ein Behandlungsfehler für den das Arzthaftungsrecht zum Tragen kommt. Behandlungsfehler lassen sich einteilen in:

Diagnosefehler: Ein Diagnosefehler liegt vor wenn der Arzt die Beschwerden nicht oder falsch erkannt hat.
Behandlungsfehler („Kunstfehler“): Die Behandlung ist fehlgeschlagen – die gesundheitliche Beeinträchtigung bleibt oder hat sich verschlechtert.
Aufklärungsfehler: Der Arzt ist seinen Aufklärungspflichten über Risiken einer Behandlung nicht nachgekommen.
Dokumentationsfehler: Der Arzt hat die Behandlung und Therapie unvollständig oder gar nicht dokumentiert und somit gegen die ärztliche Dokumentationspflicht verstoßen.

In meiner Beratung kläre ich mit Ihnen ob und welche Behandlungsfehler in Ihrem Fall vorliegen – so können Sie Chancen und Risiken eines Prozesses am besten abschätzen.

Im Jahr 2015 hat der medizinische Dienst der Krankenkassen 14.828 Behandlungsfehler begutachtet – so viele wie noch nie zuvor!
Zum Jahresbericht des MDK

Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers

Liegt in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vor, identifiziere ich als Fachanwalt das Ausmaß des entstandenen Schadens. Ein Patientenschaden läßt sich in zwei Kategorien einordnen:

Materieller Schaden: Darunter fallen z.B. Behandlungskosten bei fehlgeschlagenen Behandlungen.
Immaterieller Schaden: Hier ist der erlittene Schaden durch die Falsch- oder Fehlbehandlung abzuschätzen, das sog. Schmerzensgeld soll diese Beeinträchtigung ausgleichen.

Besonders schwerwiegend sind die langfristigen Folgen einer Falschbehandlung:
Im schlechtesten Fall müssen Sie Ihren Beruf aufgeben, verlieren Ihren Arbeitsplatz. Auch bei Fragen zur Anerkennung von Schwerbehinderung oder bei Verhandlungen mit Krankenkassen zu Rehamaßnahmen und Folgetherapien ist die Hilfe des Fachanwalts oft entscheidend.

Durch meine juristische Hilfe und Beratung entlaste ich Sie als geschädigter Patient in der Auseinandersetzung mit Ärzten, gegnerischen Anwälten, Gutachtern, Krankenkassen und Behörden.
Ich helfe Ihnen damit Sie Ihr Recht bekommen und der Arzt für seine Fehler haftet!

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers und suchen anwaltliche Hilfe? Schildern Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail!
Call Now Button