Provisionen können Elterngeld erhöhen

 

In einer Entscheidung des BSG vom 14.12.2017  – B 10 BG 7/17 R hat der 10. Senat unter anderem entschieden, dass Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt das Elterngeld erhöhen, wenn diese als laufende Arbeitslohn bezahlt werden. Soweit Provisionen hingegen als sonstige Bezüge bezahlt werden erhöhe sich das Elterngeld nicht.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911/ 50 49 22-0 oder per E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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