Zur Reichweite eines Befreiungsbescheides der Deutschen Rentenversicherung für die Tätigkeit als angestellter Verwaltungsjurist

 

Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 05.12.2017 unter Aktenzeichen B 12 KR 11/15 R festgestellt, dass ein nach § 7 (2) AVG ergangene Befreiungsbescheid des damaligen Rentenversicherungsträgers BfA (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) sich ungeachtet einer fortgeführten Mitgliedschaft beim Versorgungswerk  für Rechtsanwälte nicht auf eine andere Beschäftigung, hier als Verwaltungsjurist, erstreckt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mailadresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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