Keine Versicherungspflicht ehrenamtlich Tätiger

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 16.08.2017 unter Aktenzeichen B 12 KR 14/16 R entschieden, dass keine Versicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige nach § 7 SGB IV besteht. Dabei hat das Bundessozialgericht in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht der persönlichen Abhängigkeit im Sinne eines […]

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