Kein Schadensersatz wegen der Nichtbeendigung lebenserhaltender Maßnahmen
Kein Schadensersatz wegen der Nichtbeendigung lebenserhaltender Maßnahmen Der BGH hat in dem Urteil vom 02.04.2019 unter Aktenzeichen VI ZR 13/18 entschieden, dass das menschliche Leben ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltenswürdig ist. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem durch lebenserhaltende Maßnahme ermöglichten Weiterleben eines […]