Wieviel kostet ein Rechtsanwalt?

 

Wir von der Anwaltskanzlei Raab setzen auf Transparenz und Vertrauen. Dazu zählt für uns auch, Sie über die entstehenden Gebühren zu informieren.

Zu seinem Recht zu kommen, muss nicht teuer sein. Das Honorar für einen Rechtsanwalt ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Jeder in Deutschland zugelassene Anwalt muss sich an diese Vorgaben halten.

 

Was kostet die Erstberatung?

Jede anwaltliche Beratung, also auch die erste Einschätzung eines Sachverhalts, ist kostenpflichtig. Grundsätzlich haben wir jedoch immer den Anspruch transparent und fair zu agieren – auch was den Aufwand einer Erstberatung betrifft. Die Kosten bleiben für Sie also überschaubar, selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Durch unsere fundierte Beratung bekommen Sie so einen Eindruck, ob und wie es sich lohnt den Sachverhalt weiterzuverfolgen. Eine sinnvolle Investition, damit Sie Ihr Recht bekommen!

 

Wie werden die weiteren Anwaltsgebühren berechnet?

Anwaltsgebühren werden in der Regel nach dem zugrundeliegenden Streit- oder Gegenstandswerts berechnet. Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage errechnet sich so beispielsweise aus dem dreifachen Brutto-Monatseinkommen. Verschiedene Gebühren entstehen bei gerichtlichen Klage (Verfahrens- und Termingebühr) oder auch bei einem Vergleich (Einigungsgebühr).

Um Ihnen eine Einschätzung des finanziellen Aufwands eines Rechtsstreits zu ermöglichen, informieren wir Sie frühzeitig und ausführlich über die zu erwartenden Kosten!

Was ist eine Honorarvereinbarung?

In komplexen und aufwändigen Streitigkeiten ist es möglich, dass eine Honorarvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt geschlossen wird. Weiterhin ist eine Honorarvereinbarung in Bereichen möglich, die nicht durch das RVG geregelt sind. Darunter fallen Mediations-Tätigkeiten oder auch die außergerichtliche Beratung.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Die Chance, dass Sie Ihr Recht bekommen, soll nicht von der Höhe Ihrer finanziellen Möglichkeiten beeinträchtigt werden. Deshalb gibt es eine Reihe von Hilfen zur Finanzierung eines Rechtsstreits:

  1. Prozessfinanzierer – spezialisierte Dienstleister, die alle Kosten eines Rechtsstreits übernehmen und im Erfolgsfall einen Teil des Streitwerts (in der Regel 50 %) erhalten.
  2. Beratungshilfe: Sie kann bei geringem Einkommen bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte beantragt werden. Sie erhalten dort ggf. einen Beratungshilfeschein, den Sie beim Anwalt Ihrer Wahl einlösen können.
  3. Prozesskostenhilfe: Sie wird für gerichtliche Auseinandersetzungen gewährt. Der Antrag dafür muss ebenfalls beim Gericht gestellt werden.
  4. Rechtsschutzversicherung: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die die betreffenden Risiken und Sachverhalte abdeckt (z.B. Verkehrsrechtschutz), übernimmt die Versicherung in der Regel alle Kosten (ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung).

 

Bei weiteren Fragen zu Kosten und Gebühren im Rahmen Ihres Mandats stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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