Ihr Rechtsanwalt für Patientenrecht
Als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind Sie doppelt belastet: Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung und eine mögliche juristischen Auseinandersetzung.
Deshalb sollten Sie als Laie unbedingt den Rat und die Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht einholen. Im Patientenrecht und im Arzthaftungsrecht kann Ihnen der Fachanwalt helfen, damit Sie Ihr Recht bekommen.
Mit meiner mehr als dreißigjährigen Erfahrung, davon über fünfzehn Jahre als Fachanwalt, setze ich mich persönlich für Ihr Recht ein!
Wann liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?
Jeder Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten ist ein Behandlungsfehler für den das Arzthaftungsrecht zum Tragen kommt. Behandlungsfehler lassen sich einteilen in:
In meiner Beratung kläre ich mit Ihnen ob und welche Behandlungsfehler in Ihrem Fall vorliegen – so können Sie Chancen und Risiken eines Prozesses am besten abschätzen.
Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Liegt in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vor, identifiziere ich als Fachanwalt das Ausmaß des entstandenen Schadens. Ein Patientenschaden läßt sich in zwei Kategorien einordnen:
Besonders schwerwiegend sind die langfristigen Folgen einer Falschbehandlung:
Im schlechtesten Fall müssen Sie Ihren Beruf aufgeben, verlieren Ihren Arbeitsplatz. Auch bei Fragen zur Anerkennung von Schwerbehinderung oder bei Verhandlungen mit Krankenkassen zu Rehamaßnahmen und Folgetherapien ist die Hilfe des Fachanwalts oft entscheidend.
Durch meine juristische Hilfe und Beratung entlaste ich Sie als geschädigter Patient in der Auseinandersetzung mit Ärzten, gegnerischen Anwälten, Gutachtern, Krankenkassen und Behörden.
Ich helfe Ihnen damit Sie Ihr Recht bekommen und der Arzt für seine Fehler haftet!