Arztrecht – Ihr Fachanwalt in Nürnberg
Als Fachanwalt für Medizinrecht kann ich Ihnen aus mehr als 30 Jahren Erfahrung, davon über fünfzehn Jahre als Fachanwalt, auch bei komplexen Fragestellungen entscheidende Hilfe bieten. Ihr Alltagsgeschäft in Praxis oder Klinik ist schließlich schon anspruchsvoll genug.
Im Medizinrecht nimmt der Bereich des Arztrechts großen Raum ein. Das juristische Spektrum beinhaltet im wesentlichen folgende Aspekte:
Arztrecht bei Arztgesellschaften
Die Kanzlei Robert Raab begleitet Sie in allen Phasen des Praxislebens (insbesondere bei ärztlichen Gesellschaften):
Rechtliche durchdachte und bewährte Lösungen minimieren hier Ihren bürokratischen und administrativen Aufwand. Nutzen Sie die Expertise des Fachanwalts für alle Fragestellungen rund um die Berufsausübungsgemeinschaft!
Recht der Berufsausübungsgemeinschaft
Bei Fragen zur Berufsausübungsgemeinschaft informieren wir Sie über Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten bei
Ein proaktives Vorgehen kann Sie hier vor folgenreichen Fehlentscheidungen schützen. Die juristische Beratung zu Strategie und Vorgehen durch den Fachanwalt zeigt Ihnen Alternativen auf und informiert Sie über Chancen und Risiken.
Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtige Teilbereiche sind hier:
Für die Vergabe von Vertragsarztstellen sind folgende Themen relevant:
Auseinandersetzungen im Rahmen des Vertragsarztrechts können die berufliche Existenz gefährden. Minimieren Sie Ihr Risiko durch das zeitnahe Einholen einer juristischen Beratung! Als Fachanwalt für Medizinrecht kämpfe ich hier für Ihre Interessen.
Vertragsärztliches Vergütungssystem
Bei Fragen zur korrekten Honorargestaltung und Abrechnung im Rahmen Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit erläutern wir Ihnen die rechtlichen Details zu:
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in strafrechtlichen Verfahren im Rahmen von Abrechnungsfragen.
Überschneidungen des Arztrechts zu weiteren Rechtsgebieten
Inhaltlich ergeben sich bei Fragestellungen im Arztrecht oft Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten. So etwa zum Arbeitsrecht oder auch zum Arzneimittelrecht. Häufig spielen auch sozialrechtliche Fragen eine große Rolle.
Durch meine Expertise als Fachanwalt für Sozialrecht können Sie sich auf die größtmögliche Kompetenz bei übergreifenden Fragen verlassen.
Bei Berufausübungsgemeinschaften sind auch Aspekte des Gesellschaftsrechts berührt. In der Ausgestaltung und Beurteilung der Verträge können Sie hier auf meine Erfahrung vertrauen. Ich stelle Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Ausgestaltung transparent vor – damit Sie als Arzt die richtige Entscheidung für Ihre berufliche Zukunft treffen können.
Arztrecht für Kliniken und Unternehmen
Neben Ärzten stehen wir auch für Kliniken, Versicherungen und andere Unternehmen im Gesundheitsmarkt mit juristischem Rat zur Verfügung. Gerade bei hochkomplexen Fragestellungen ist aktuelles Detailwissen gefragt, das oft nur der Fachanwalt liefern kann.