Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Auch zu komplexen Fragen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, berät Sie unsere Kanzlei gerne. Durch den weiteren Schwerpunkt der Kanzlei sind wir insbesondere in der Lage ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, sowohl bei der Gründung, bei Veränderungen bzw. bei der Beendigung kompetent zu beraten und entsprechende Verträge zu erstellen. Hier können Sie auf unsere Expertise vertrauen.
Inhalte des Handels- und Gesellschaftsrechts
Hier wird festgelegt in welchen Bereichen Sie als Mandant die detaillierte Expertise Ihres Anwalts nutzen können. Darunter fallen exemplarisch:
1. Handelsrecht
2. Gesellschaftsrecht
3. Überschneidung und Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zu
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht und Medizinrecht
Für Ärzte und Mediziner stellen sich im Gesellschaftsrecht spezielle Fragen. Gerade bei Gründung einer Praxisgemeinschaft sollten Sie Auswirkungen bestimmter Konstruktionen kennen und einschätzen können. Durch die Spezialisierung der Kanzlei Robert Raab in Nürnberg profitieren Sie von unserem Fachwissen und der Erfahrung aus einer Vielzahl von Mandaten in diesem Bereich.
Wir beraten Sie zum Beispiel zu Gesellschaftsverträgen, auch für Berufsausübungsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis bzw. überörtliche Gemeinschaftspraxen) von Ärzten.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
Gerade der Mittelstand befindet sich aktuell in einer Phase der Verantwortungsübergabe an die nächste Generation. Wir gestalten die Unternehmensnachfolge rechtssicher und beraten Sie gerne zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.