Starke Zunahme von Sperrzeitbescheiden durch die Bundesagentur für Arbeit

 

Im letzten Jahr hat die Verhängung von Sperrzeitbescheiden durch das Arbeitsamt, teilweise wegen Bagatellverstößen, um über 5 % zugenommen. Auf einen Zeitraum von 2 Jahren betrachtet sogar um knapp 13 %.

Daraus ist eine Tendenz zu entnehmen, dass die Arbeitsämter immer mehr zu dem Sanktionsmittel der Sperrzeit greifen. Besonders erschreckend ist die Zunahme auch bei Bagatellverstößen.

Anmerkung: Es ist dringend ratsam die einzelnen Sperrzeitbescheide rechtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere bei  Bagatellverstößen.

Sollten Sie noch weitere Fragen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911/504922-0 oder per E-Mail unter info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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