Unbefristete Schwerbehinderteneigenschaft
Die Besserung des Gesundheitszustandes bei einer psychische Erkrankung kann nicht auf Dauer ausgeschlossen werden. Dies hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 29.09.2023 – L 8 SB 1641/23 entschieden. Unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 11.08.2015 – B 9 SVB 2/15 R wird hier zitiert:
„Die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises begründet kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der zugrunde liegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.“
Auch bei Ausstellung der Schwerbehinderteneigenschaft auf Dauer kann jederzeit eine Überprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse vorgenommen werden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.