Verbot der Geschenkzugabe bei Rezepteinlösung in der Apotheke

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 09.07.2020 unter Aktenzeichen 3 C 20.18; 3 C 21.18 unter anderem ausgeführt, dass auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die deutsche arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften bestünden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vorgenannten Entscheidung bestätigt, dass deutsche Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Vorteile in Form von Sachleistungen versprechen und gewähren dürfen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

Call Now Button