Berufsständische Versorgung – Befreiung von der Versicherungspflicht
Im konkreten Fall war ein Rechtsanwalt in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt. Für dieses Beschäftigungsverhältnis können die Befreiungsvoraussetzungen des § 6 I 1 SGB VI dann vorliegen, wenn die beratende, vertretende und entscheidende Anwaltstätigkeit nicht weisungsgebunden ausschließlich dem Mandanten gegenüber erfolgt (vgl. hierzu SG Augsburg vom 22.01.2015 – S 17 R 620/14).
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