Newsletter 2015-05 der AG Medizinrecht im Deutschen AnwaltVerein – Änderungen der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)

 
Im Rahmen des 118. Deutschen Ärztetages vom 12. bis 15. Mai 2015 würden unter anderem folgende Änderungen der MBO-Ä beschlossen, die voraussichtlich zeitnah in den regionalen Berufsordnungen umgesetzt werden dürften:

§ 10 Abs. 2 S. 1 MBO
Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen

§ 18 Abs. 1 MBO
Liberalisierung der Zulässigkeit von Teilberufsausübungsgemeinschaften (Teil-BAG), d.h. zukünftig sind auch Teil-BAGs etwa zwischen medizinisch-technischen Disziplinen und patientenbezogenen Disziplinen denkbar, soweit der Gewinn nicht ohne Grund in einer Weise verteilt wird, die nicht dem Anteil der persönlich erbrachten Leistungen entspricht

§ 20 Abs. 2 MBO
Anpassung der Regelung zur Praxisvertretung im Falle des Todes des Arztes unter Berücksichtigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, d.h. im Falle des Todes des Arztes können auch Lebenspartner des Verstorbenen die Praxis vorübergehend durch einen Vertreter fortführen

Haben Sie hierzu Fragen? Rechtsanwalt Robert Raab steht Ihnen unter Tel. 0911/50 49 22-0 oder e-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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