Ausweitung des Kurzarbeitergeldes

 

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation verweise ich auf folgenden Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Hier finden Sie die grundlegenden Hinweise für die Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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