Einbeziehung einer Statusentscheidung in ein laufendes Prüfungsverfahren

 

In einer Entscheidung des LSG Niedersachsen – Bremen durch Beschluss vom 20.06.2016 unter Aktenzeichen L 2 R 276/16 B wurde darauf hingewiesen, dass der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung über eine sozialrechtliche Statusfrage im laufenden Prüfverfahren nur dann mit entscheiden kann, wenn er deren Einbeziehung im laufenden Prüfverfahren hinreichend deutlich macht.

Falls Sie hier noch weitere Fragen haben, steht Ihnen der Rechtsanwalt Robert Raab unter der Rufnummer   0911-50 49 22 0,   sowie unter der E-Mail-Adresse:   info@raraab.de gerne zur Verfügung

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