Genehmigungsfikition auch bei Sachleistungsanspruch

Nach einer Entscheidung des SG Augsburg vom 29.09.2016 unter Az: S 6 KR 148/16 besteht die Genehmigungsfiktion gemäß § 13 III a 6 SGB V nicht nur für den Kostenerstattungsanspruch von selbst beschafften Leistungen sondern begründet auch einen Sachleistungsanspruch zugunsten des Berechtigten.

Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Versicherte bzw. der jeweilige Versicherte nicht in Vorleistung gehen muss.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab gerne zur Verfügung.

Call Now Button