Rechtsanwält/innen als arbeitnehmerähnliche Personen

 

Rechtsanwältinnen und Anwälte sind in einer Kanzlei arbeitnehmerähnlich tätig, wenn sie ihre Honorarforderungen gegen Zahlung eines monatlichen Fixums an die Rechtsanwaltskanzlei für die Nutzung der Infrastruktur abtreten (vgl. LAG Nürnberg vom 14.04.2021, Aktenzeichen 4 Ta 148/20).

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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