Sachleistungsanspruch aufgrund einer Genehmigungsfiktion?

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.06.2020 unter Aktenzeichen B 3 KR 6/19 R unter anderem ausgeführt, dass eine Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs.3 SGB V keinen eigenständig durchsetzbaren Sachleistungsanspruch, sondern nur einen Kostenerstattungsanspruch, beziehungsweise Kostenfreistellung für selbstbeschaffte Leistungen begründet.

Diese Auslegung sei auch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbart.

Auch dieser Entscheidung lag ein Leiden der Klägerin an einem Lymphödem und Lipödem zu Grunde.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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