Statusbeurteilung eines Notarztes

 

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 19.10.2021 unter Aktenzeichen B 12 KR 29/19 R ausgeführt, dass Ärzte, die im Nebenjob als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, während dieser Tätigkeit regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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