Überobligatorische Leistungsanteile einer schweizerischen Pensionskasse sind beitragspflichtige Einnahmen

 

In einem Urteil vom 23.02.2021 unter Aktenzeichen B 12 KR 32/19 hat das BSG entschieden, dass die überobligatorischen Leistungsanteile der Pensionskasse einer schweizerischen Aktiengesellschaft jedenfalls dann keine beitragsfreie reine private Altersversorgung darstellt, wenn der notwendige betriebliche Bezug durch umfangreiche organisatorische und finanzielle Beteiligung des früheren Arbeitgebers, sowohl an der Errichtung und Verwaltung der Pensionskasse, als auch an der Durchführung und Umsetzung der Altersvorsorgeleistungen bestand.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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