Verzicht auf Vertragsarztsitz zugunsten Anstellung im MVZ

 

Hier hat das BSG in seiner Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: B 6 KA 21/R) insoweit eine völlig überraschende Entscheidung getroffen, als mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich eine Tätigkeitsdauer im MVZ von drei Jahren vor der Nachbesetzung verlangt wird.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Es handelt sich insoweit um eine Pressevorabmitteilung.

Falls Sie hier noch Fragen haben, steht Herr Rechtsanwalt Robert Raab Ihnen unter der Rufnummer 0911/50 49 22 0 oder per E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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