Weitere Entscheidung zur Rentenversicherungspflicht eines selbständig tätigen Logopäden

(vgl. BSG-Urteil vom 23.07.2015 – B 5 RE 17/14 R)   Dort führt das BSG zur Frage, ob Krankengymnasten, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, nach § 2 Nr. 2 SGB V (a.F.) versicherungspflichtig sind, folgendes sinngemäß aus: Bereits der 12. Senat des BSG habe seine Entscheidung davon abhängig gemacht, ob der Therapeut seine […]

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