Honorarärzte sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 unter Aktenzeichen B 12 R 11/18 R sind Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen und unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Der bundesweite Ärztemangel kann nach Auffassung des BSG kein Grund dafür sein sozialrechtliche Regelungen […]

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