Ausnahmsweise nachträgliche Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Ausnahmsweise nachträgliche Feststellung von Arbeitsunfähigkeit   In einer Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2020 unter Aktenzeichen L 9 KR 154/19 wurde eine nachträgliche Feststellung von Arbeitsunfähigkeit dann zugelassen, wenn die Versicherte beziehungsweise der Versicherte vom Praxispersonal keinen rechtzeitigen Termin zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr […]

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