Betriebsprüfung

 

Das Bundessozialgericht hat mit der Entscheidung vom 19.09.2019 – B 12 KR 9/19 nochmals Stellung zum Bestands- und Vertrauensschutz aufgrund einer abgeschlossenen Betriebsprüfung genommen.

Das BSG wiederholt hier, dass aus einer abgeschlossenen beanstandungsfreien Betriebsprüfung dann kein Bestands- und Vertrauensschutz abgeleitet werden kann, soweit der Abschluss nicht mittels bestandskräftigem Verwaltungsakt erfolgte.

Für Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab telefonisch unter 0911 50 49 22 0 oder  per E-Mail unter info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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