Betriebsprüfung
Das Bundessozialgericht hat mit der Entscheidung vom 19.09.2019 – B 12 KR 9/19 nochmals Stellung zum Bestands- und Vertrauensschutz aufgrund einer abgeschlossenen Betriebsprüfung genommen.
Das BSG wiederholt hier, dass aus einer abgeschlossenen beanstandungsfreien Betriebsprüfung dann kein Bestands- und Vertrauensschutz abgeleitet werden kann, soweit der Abschluss nicht mittels bestandskräftigem Verwaltungsakt erfolgte.
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