Betriebsprüfung
Betriebsprüfung Das Bundessozialgericht hat in einer weiteren Entscheidung vom 19.09.2019 unter Aktenzeichen B 12 KR 9/19 nochmals Stellung genommen zum Bestands- und Vertrauensschutz aufgrund einer abgeschlossenen Betriebsprüfung. Das Bundessozialgericht wiederholt hier erneut, dass aus einer abgeschlossenen beanstandungsfreien Betriebsprüfung dann kein Bestands- und Vertrauensschutz abgeleitet werden kann, soweit der Abschluss nicht mittels bestandskräftigem Verwaltungsakt erfolgte. […]