Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide im Rahmen der Betriebsprüfung
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide im Rahmen der Betriebsprüfung In einer Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.11.2018 unter Aktenzeichen L 2 BA 68/19 B wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung entfalten. Die Differenzierung ist wichtig, da Entscheidungen im Statusfeststellungsverfahren und im Beitragsbescheidsverfahren unterschiedliche Auswirkungen […]