Aberkennung des Merkzeichens bei Volljährigkeit

 

Ein Merkzeichen kann nicht automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres aberkannt werden. Dies hat nun das SG München mit Urteil vom 16.03.2022 – S 48 SB 1230/20 entschieden.

Es muss stattdessen eine Prüfung erfolgen. Der von Autismus betroffene Kläger kann trotz Nichtvorliegen ausschlaggebender körperlicher Funktionseinschränkungen die Voraussetzungen für das Merkzeichen H erfüllen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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