Honorarpfleger sind nicht Selbstständige

 

Das BSG hat im Urteil vom 07.06.2019 – B 12 R 6/18 R ausgeführt, dass es sich bei Honorarpflegekräften regelmäßig um abhängig Beschäftigte handelt. Aus diesem Grund müssen auch für diese Pflegekräfte Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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