Bemessung des Haushaltsführungsschadens

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Urteil vom 16.07.2020 unter Aktenzeichen 22 U 205/19 zum Haushaltsführungsschaden ausgeführt, dass zur Bewertung des Haushaltsführungsschadens zur gerichtlichen Überprüfung der dargelegten Beeinträchtigung statistische Tabellen herangezogen werden können. Der Stundensatz beträgt bei fiktiver Abrechnung bei einem gehobenen Haushalt mit besonderen Aufwendungen 10,00 Euro. Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes sind 20% Ersparnis angemessen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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