Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung 2018

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf jährlich 59.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Grenze aus der die Beiträge dann tatsächlich berechnet werden steigt auf 53.100 Euro.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911/ 50 49 22-0 oder per E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

Call Now Button