Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil vom 08.09.2021 unter Az: 5 AZR 149/21 ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt und noch am Tag der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, kann dies den Beweiswert dieser Bescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit sich mit der Dauer der laufenden Kündigungsfrist deckt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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