Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

 

Das Landessozialgericht Berlin – Brandenburg hat im Beschluss vom 22.01.2018 unter Aktenzeichen L 18 AL 209/17 B ER ausgesprochen, dass ein Anspruch auf Erlaubniserteilung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dann vorliegt, wenn durch die Versagung einer Erlaubnis schwere wirtschaftliche Nachteile für den Verleiher bestehen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911/ 50 49 22-0 oder per E-Mail unter info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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