Erledigungsgebühr in sozialrechtlichen Verfahren

 

In sozialrechtlichen Verfahren kann die Erledigungsgebühr entstehen, wenn die anwaltliche Aktivitätkeit zur Beilegung des Rechtstreits führt (hier Beibringung von Blutbefunden), vgl. SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.09.2021, Az: S 51 R 799/18.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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