Ersatz darlehensweise Sozialhilfe durch Erben

 

In einer Entscheidung vom 11.09.2020 unter Aktenzeichen B 8 SO 3/19 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Kostenersatz durch Erben dann ausscheidet, soweit dem Erblasser Sozialhilfe nur darlehensweise gewährt worden ist.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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