Falschberatung bei Krankenkassenwechsel

 

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm hat der Kläger gegen seinen Versicherungsvermittler und die dahinterstehende private Krankenversicherung, im Zusammenhang mit dem Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, diese gerichtlich in Anspruch genommen. Sie wurden als Gesamtschuldner verurteilt den Kläger so zu stellen, als ob er weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei (Vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2015 – 20 U 116/13).

Anmerkung:
Der Fall ist deshalb besonders delikat, als hier einem 56-jährigen Versicherten noch der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung angeraten wurde. Dies ist eher selten zu empfehlen. Gerade hier hätte wohl eine besondere Beratung des Klägers erfolgen müssen, die ihm dies vor Augen führt.

Haben Sie hierzu Fragen? Rechtsanwalt Robert Raab steht Ihnen unter Tel. 0911/50 49 22-0 oder E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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