Das Bundessozialgericht hat in einem Beschluss vom 19.10.2017 unter dem Aktenzeichen B 3 KR 4/17 entschieden, dass für die Berechnung des Krankengeldes freiwillig versicherter Selbstständiger das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen maßgeblich sei. Demzufolge besteht kein Anspruch auf Krankengeld aus der Mindestbeitragsbemessungsgrenze.

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