Befreiungsrecht bei der DRV Bund für Syndikusanwälte

 

In einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 16.10.2018 – L 13 R 4841/17 wurde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Syndikusanwälte, die nach der Neuregelung der BRAO vom 01.01.2016 als solche zugelassen sind, einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI haben.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mailadresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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