Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen hat in einem Beschluss vom 28.01.2019 unter Az: L 16 KR 324/18 die Auffassung vertreten, dass die Beteiligung der Patientin an den Kosten der Entnahme der alten Implantate rechtmäßig sei, da das Gesetz eine Kostenbeteiligung des Versicherten bei Folgeerkrankungen nach ästhetischen Operationen zwingend vorsehe.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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