Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum des Patienten

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Urteil vom 20.12.2018 unter Az: 1 O 145/17 ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro für angemessen erachtet, nachdem eine Nadel im Bauchraum des Patienten zurückgeblieben ist. Dies stelle einen Behandlungsfehler dar. In dem Urteil wurde der Krankenhausträger auch verpflichtet alle aus dem Behandlungsfehler resultierenden künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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