Kein ärztlicher Notdienst für ermächtigte Krankenhausärzte

Kein ärztlicher Notdienst für ermächtigte Krankenhausärzte   Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat in einer Entscheidung vom 12.12.2018 unter Aktenzeichen B 6 KA 50/17 R entschieden, dass sogenannte ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können an einem ärztlichen Notdienst teilzunehmen, der von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung organisiert wird. Begründet wurde dies damit, dass der angestellte Krankenhausarzt […]

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