Kein ärztlicher Notdienst für ermächtigte Krankenhausärzte

 

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 12.12.2018 unter Aktenzeichen B 6 KA 50/17 R entschieden, dass sogenannte ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können an einem ärztlichen Notdienst teilzunehmen, der von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung organisiert wird.

Begründet wurde dies damit, dass der angestellte Krankenhausarzt nicht frei über seine Arbeitszeit disponieren kann und dem Direktionsrecht seines Arbeitgebers unterliegt. Es gibt für ihn keine Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung.

Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mailadresse info@raraab.de zur Verfügung.

Call Now Button