Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei einem qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen
Praxisbesonderheiten bei einem qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen In der Entscheidung vom 13.05.2020 – Aktenzeichen B 6 KA 10/19 R hat das BSG unter anderem ausgeführt, dass bei Vorliegen eines qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens für Akupunkturleistungen bei chronischen Schmerzpatienten der Antrag auf Anerkennung der Erbringung und Abrechnung der Leistungen als Praxisbesonderheit abgelehnt wird. Das BSG hat damit die Vorinstanzen […]