Ärzte haben auch über sehr seltene Behandlungsrisiken aufzuklären

Aufklärung auch über sehr seltene Behandlungsrisiken Newsletter 2015-05 der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt Verein – OLG Bremen Urteil vom 02.04.2015 – 5 U 12/14 Grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar sehr seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer […]

Call Now Button